4.3.6.4 Datenschutz

In diesem Abschnitt werden die konkreten Maßnahmen der Gewährleistung des Datenschutzes für die Untersuchung dargestellt. Zunächst sei festgehalten, dass die interviewende Person als Projektmitarbeiter dem Datenschutz verpflichtet wurde, was insbesondere zur Wahrung des Datengeheimnisses nach §5 des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Den SuS sowie den Lehrkräften, Schulleitungen und Vertreterinnen und Vertretern der Betriebe wurden im Vorfeld über die Fachlehrkräfte oder digital die Informationsblätter sowie die Einwilligungserklärungen ausgehändigt bzw. zugesendet. Das Informationsblatt wurde vor den Interviews kurz besprochen und dabei neben den Informationen insbesondere auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme sowie auf das durchgeführte Anonymisierungsverfahren eingegangen. Ansonsten beinhalteten die Einwilligungserklärungen hauptsächlich die Erklärung darüber, dass die betreffende(n) Person(en) das Interview aus freiwilligem Entschluss geben und es in Ordnung ist, dass dieses Interview auf Band aufgenommen, abgetippt, anonymisiert und ausgewertet wird. Die unterschriebenen Erklärungen der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner befinden sich in einem abgeschlossenen Dokumentenschrank der projektbeteiligten Forschungseinrichtung.