4.3.6.6 Forschungsethik

In der Studie wurden alle nötigen und möglichen Mittel genutzt, ein Maximum an Datenschutz zu gewährleisten. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Studie wurde ein Informationsblatt mitgegeben, welches sie über die Kontaktadressen der zuständigen Instanz und auch der Projektleitung sowie die der Untersuchung zugrunde liegenden Absichten informierte. Außerdem erhielten sie eine Datenschutzerklärung und konnten mit ihrer Unterschrift die Freiwilligkeit und die Einwilligung in das Interview belegen. Da das Projekt aus öffentlichen Mitteln finanziert wird und die Daten der Wissenschaft, dem Bildungssektor ebenso wie dem Land und den betroffenen Regionen an sich dienen sollen, ergeben sich daraus forschungsethisch keine Bedenken. Als ethische Grundlage wurde sich am Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie und des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen orientiert (vgl. DGS 2014). Die dort erarbeiteten Aspekte zu den Rechten seitens der Interviewpartnerinnen und Interviewpartner sind in der Untersuchung durch die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen, Einwilligungserklärungen und Informationsblätter gewährleistet.